Microchip
Seit dem Landeshundegesetz NRW (vormals Landeshundeverordnung) sowie seit der neuen EU-Richtlinie „EU-Heimtierpass“ müssen Hunde bzw. Hunde, Katzen und Frettchen mit einem Microchip gekennzeichnet sein.
Die Kennzeichnung mit einem Microchip nach Iso-Standard ist einfach durchzuführen. Ihr Tier braucht dafür nicht in Narkose gelegt zu werden. Der Chip ist ca. reiskorngroß und wird an der linken Halsseite unter die Haut gesetzt. Dies geschieht mit einer Spritze / Kanüle, ähnlich wie eine reguläre Impfung. Der Aufwand ist nicht größer als bei der Impfung.
Auf dem Chip ist eine weltweit einmalig vergebene Nummer gespeichert. Diese kann dann Ihrem Tier zugeordnet werden. Individuelle Daten (Telefon, Halteradresse o.ä.) werden nicht auf dem Chip gespeichert.
Nach dem Chippen sollten Sie Ihr Tier kostenlos bei einem Zentralregister (bspw. Tasso) registrieren. Wenn Sie den Microchip bei uns einsetzen lassen führen wir diese Registrierung (wenn gewünscht) automatisch für Sie durch. Anhand der Registrierung kann der Besitzer eines Tieres im Falle eines Verlustes (Weglaufen, Diebstahl) innerhalb weniger Minuten ermittelt werden.
Bei den Chips handelt es sich um passive Transponder, d.h. es geht keine Strahlung von dem Chip aus. Erst in der Nähe eines Lesegerätes „beantwortet“ der Chip die Suchmeldung des Gerätes.
Anmerkungen zur Kennzeichnung mittels Tätowierung:
Aus meiner Sicht ist die Tätowierung von Tieren antiquiert:
- aus Tierschutzgründen ist eine Tätowierung nur in Narkose möglich, was ein unnötiges Risiko für Ihr Tier darstellt
- viele Tätowierungen werden im Welpenalter durchgeführt, i.d.R. im Ohr. Beim Wachsen des Tieres verzerren die Zahlen häufig und sind bei ausgewachsenen Tier nicht mehr lesbar
- sollte Ihr Tier einmal abhanden kommen, so kann die Tätowiernummer oftmals in Narkose erst nach Scheren und Durchleuchten des Ohres abgelesen werden
- es gibt keinen einheitlichen Tätowierschlüssel, d.h. selbst bei lesbarer Tätowiernummer ist oftmals keine Zuordnung des Tieres zu seinem Besitzer möglich