Informationen zum „EU- Heimtierpaß“ | ||
Ab dem 01. Oktober 2004 muß für alle Hunde, Katzen und Frettchen, die auf Reisen innerhalb der Europäischen Union mitgeführt werden, ein blauer EU-Heimtierpaß mitgeführt werden. Dieser enthält im Wesentlichen die gleichen Angaben wie die bisherigen gelben Internationalen Impfausweise. Neu ist, dass ab Oktober 2004 alle Hunde, Katzen und Frettchen bei Reisen in andere EU-Länder eindeutig identifizierbar (Microchip) sein müssen.
Für Sie als Hundehalter gibt es folgende Änderungen zu beachten: · Bei Reisen innerhalb der EU Ihr Tier muss ab Juli 2004 mit einem Microchip nach Iso Standard sein (gut lesbare Tätowierung als Übergangslösung NUR bis 30.06.2011) gültige Tollwutimpfung für alle EU Länder. Besonderheiten im Reiseverkehr für einzelne Länder finden Sie hier. es muss ein blauer Heimtierpass nach EU-Muster mitgeführt werden mit Eintragung gültiger Tollwutimpfung mit Eintragung Identitätsnachweis Ausstellung nur durch von den Veterinärbehörden autorisierte praktische Tierärzte Die nachträgliche Umänderung eines gelben Ausweises mit Übertragung der Tollwutimpfung in den Heimtierpaß ist ausdrücklich untersagt! Besonderheiten: Alle Ausweise ohne eingetragene Tollwutimpfung, Chip/ Tätowierung, Chip/Tätowierungsdatum, Halterdaten oder Tierdaten sind ungültig!! Hinweis in eigener Sache: |