Am 21.02.2019 ist im Stadtgebiet Gelsenkirchen die Katzenschutz-Verordnung in Kraft getreten.
Seitdem müssen alle fortpflanzungsfähigen (= älter als 5 Monate) Freigängerkatzen sowohl kastriert als auch registriert sein (Microchip oder Tätowierung UND Meldung bei Tasso). Die Stadt Gelsenkirchen oder ihre Beauftragten dürfen Freigängerkatzen einfangen, kontrollieren und ggfs.auf Kosten der Halter kastrieren und registrieren lassen.
Text der Katzenschutz-Verordnung vom 11.10.2018